Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Forstbaumschule Güstrow GmbH & Co KG &

der Forstbaumschule Güstrow Leist & Co KG

 

 

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Forstbaumschule Güstrow GmbH & Co KG und der Forstbaumschule Güstrow Leist & Co KG gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie – sofern ausdrücklich vereinbart – gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB).
Mit Auftragserteilung, spätestens jedoch mit der Annahme der Lieferung oder Leistung, gelten diese Bedingungen als anerkannt.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 


 

2. Preise und Zahlungsbedingungen

 

Alle Preise verstehen sich in Euro (€), netto ab Produktionsstätte zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Verpackungskosten, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.

 

Die Preise und Zahlungsbedingungen richten sich nach dem jeweils gültigen Angebot der Forstbaumschule Güstrow GmbH & Co KG und/ oder der Forstbaumschule Güstrow Leist & Co KG. Abweichungen oder Zusatzleistungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
Die Zahlungskonditionen gelten laut Angebot und sind vom Kunden entsprechend einzuhalten.

 

Skonto kann nur dann abgezogen werden, wenn es im Angebot oder auf der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen ist.
Unberechtigt abgezogene Skonti oder Abzüge werden nachgefordert.

 

Rechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart wurde – innerhalb der im Angebot genannten Frist nach Rechnungsdatum zu begleichen.

 

 

 


 

3. Verpackung

 

Die Verpackung erfolgt nach Möglichkeit in nachhaltigen, wiederverwendbaren Materialien (z. B. Mehrwegkisten, Gitterboxen oder Pfandpaletten), um Ressourcen zu schonen und Abfall zu vermeiden.

 

Für diese nachhaltigen Verpackungen wird ein Pfandbetrag gemäß Angebot oder aktueller Pfandliste berechnet.
Bei Rückgabe der unbeschädigten Verpackungen innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung wird der Pfandbetrag vollständig erstattet.

 

Soweit keine Mehrwegverpackung verwendet wird, wird das Einweg-Packmaterial zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

 

 

 


 

4. Lieferung und Transport

 

Ein Post- oder Paketversand findet grundsätzlich nicht statt.
Die Lieferung erfolgt ausschließlich durch die Baumschule selbst oder durch von ihr beauftragte eigene Transportfahrzeuge oder Speditionen.

 

  • Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  • Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
  • Ab einem Warenwert von 7.000 € (netto) erfolgt die Lieferung kostenlos innerhalb des vereinbarten Liefergebiets (Mecklenburg-Vorpommern und direkt angrenzende Bundesländer).
  • Unterhalb dieses Betrags werden Lieferkosten nach Aufwand (Kilometerpauschale, Ladezeit, Personalaufwand) berechnet.

 

Der Käufer hat sicherzustellen, dass die Zufahrt zur Abladestelle frei und das Abladen ohne Wartezeiten möglich ist.
Verzögerungen oder zusätzliche Arbeitszeiten, die durch den Käufer verursacht werden, können gesondert berechnet werden.

 


 

5. Qualität der Pflanzen

 

Die gelieferte Pflanzenqualität richtet sich nach den Richtlinien des Verbandes Deutscher Forstbaumschulen e.V. (VDF) in ihrer jeweils gültigen Fassung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

  • Bündelung und Sortierung erfolgen nach den Erzeugungs- und Qualitätsbestimmungen des VDF.
  • Geringfügige Abweichungen in Größe oder Stückzahl innerhalb üblicher Toleranzen gelten als vertragsgemäß.
  • Musterpflanzen zeigen stets nur eine Durchschnittsbeschaffenheit; Abweichungen in einzelnen Fällen stellen keinen Mangel dar.

 


 

6. Gewährleistung und Mängelrüge

 

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung schriftlich mitzuteilen und zu dokumentieren.
Eine ergänzende schriftliche Bestätigung muss innerhalb weiterer 24 Stunden erfolgen.
Verspätete oder unzureichend belegte Reklamationen werden nicht berücksichtigt; die Ware gilt dann als genehmigt.

 

Bei berechtigter Mängelrüge kann die Baumschule nach eigener Wahl:

 

  • Ersatz liefern,
  • einen angemessenen Preisnachlass gewähren,
  • oder die Ware gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurücknehmen.

 

Jede Position einer Lieferung gilt als eigenständige Einheit.
Eine Beanstandung einzelner Positionen berechtigt nicht zur Rückgabe der gesamten Lieferung.

 


 

7. Haftung

 

Die Haftung der Baumschule beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für einfache Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gehaftet, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

 

Die Haftung ist auf den Rechnungswert des betroffenen Artikels beschränkt.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen entgangenem Gewinn, Pflanzenausfällen durch Witterung, Schädlinge, Wildverbiss oder unsachgemäße Behandlung, sind ausgeschlossen.

 


 

8. Eigentumsvorbehalt

 

Alle gelieferten Pflanzen und Materialien bleiben Eigentum der Baumschule, bis sämtliche Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vollständig erfüllt sind.

 

Das Eigentum bleibt auch dann bestehen, wenn die Pflanzen eingeschlagen, eingepflanzt oder mit anderen Pflanzen vermischt werden.
Bei Vermischung entsteht Miteigentum im Verhältnis der jeweiligen Rechnungswerte.
Eine Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ohne Zustimmung unzulässig.
Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Käufer die daraus entstehenden Forderungen bereits jetzt an die Baumschule ab.

 


 

9. Einlagerung von Saatgut

 

Die Forstbaumschule Güstrow GmbH & Co KG und/ oder die Forstbaumschule Güstrow Leist & Co KG bietet die Einlagerung von Saatgut als zusätzliche Dienstleistung an.
Diese erfolgt nach folgenden Bedingungen:

 

  • Einlagerungsbedingungen:
    Das Saatgut wird unter geeigneten, fachgerechten Bedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit, Schädlingsschutz) gelagert.
    Die Baumschule verwendet dabei größtmögliche Sorgfalt, übernimmt jedoch keine Garantie für den Erhalt der Keimfähigkeit oder sonstiger Eigenschaften des Saatgutes, da diese von Faktoren abhängen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
  • Kennzeichnung und Eigentum:
    Das eingelagerte Saatgut bleibt Eigentum des Auftraggebers.
    Es wird eindeutig gekennzeichnet und getrennt von anderem Lagergut aufbewahrt.
  • Haftung:
    Die Haftung der Baumschule beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    Für Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Stromausfall, Brand, Überschwemmung, Schädlingsbefall, technische Störungen) wird keine Haftung übernommen.
    Eine Haftung für den Verlust oder Qualitätsminderung des Saatgutes durch natürliche Alterung, unsachgemäße Anlieferung oder biologische Prozesse ist ausgeschlossen.
  • Abholung und Lagerdauer:
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, das eingelagerte Saatgut nach Ablauf der vereinbarten Lagerzeit abzuholen oder über die weitere Verwendung zu entscheiden.
    Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der vereinbarten Lagerfrist, kann die Baumschule das Saatgut auf Kosten des Auftraggebers entsorgen.
  • Kosten:
    Die Lagergebühren werden jährlich oder nach Vereinbarung berechnet.
    Die Einlagerung erfolgt erst nach schriftlicher Bestätigung und Zahlung der vereinbarten Lagerkosten.

 


 

10. Anwuchsgarantie (bei Umsetzung des Gesamtprojekts)

 

Bei Beauftragung eines Projekts (inklusive der Beratung, Lieferung, Pflanzung und Kulturpflege) gewährt die Baumschule eine Anwuchsgarantie von 85 % für die erste Vegetationsperiode nach der Pflanzung.

 

  • Maßgeblich ist der Austrieb der Pflanzen bis zum 30. Juni des Folgejahres.
  • Schäden durch höhere Gewalt, Witterungsextreme, Wildverbiss, Schädlinge oder unsachgemäße Pflege durch den Auftraggeber sind ausgeschlossen.
  • Die Kontrolle erfolgt in gemeinsamer Begehung bis zum genannten Termin.
  • Später gemeldete Ausfälle sind von der Garantie ausgeschlossen.

 

Erforderliche Nachbesserungsarbeiten werden im Rahmen der Garantie kostenfrei ausgeführt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 


 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der Baumschule.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Unternehmens.

 


 

13. Schlussbestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtlich zulässige Bestimmung.

 

Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.